Bei den Eintragungen von Rechten gilt das strenge Rangprinzip, aber auch das Prinzip des gleitenden Ranges. Das bedeutet, Hypotheken rutschen im Rang hoch. Das wäre allerdings ungünstig, weil die vorderen Ränge eine bessere Bonität versprechen und von der Bank mit günstigeren Zinsen belohnt werden.
Daher muss man dafür sorgen, dass die Hypothek nach vollständiger Rückzahlung in eine Eigentümergrundschuld zur Sicherung des ersten Ranges umgewandelt wird, wie sich aus §1163 BGB ableiten lässt.