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Mittwoch, 26. März 2008Bebauungsplan
Der Bebauungsplan ist eine rechtverbindliche Festsetzung der städtebaulichen Ordnung und muss aus dem Flächennutzungsplan als vorbereitenden Bauleitplan für das gesamte Gemeindegebiet entwickelt werden.
Hier entscheidet typischerweise der Gemeinderat und es kommt durchaus zu Konfliktsituationen, da hier private wirtschaftliche Verwertungsinteressen eine Rolle spielen (sog. "goldene Fruchtfolge"). Daher ist hier auch Voraussetzung für eine Festsetzung immer eine städtebauliche Begründung! Im Bebauungsplan legt die Gemeinde als Satzung fest, welche Nutzungen auf einer Fläche zulässig sind, denn die Planungshoheit liegt in den Händen der Gemeinden. Er besteht aus aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B). Dabei sind die Planzeichen nach der Planzeichenverordnung normiert, um die allgemeine Lesbarkeit zu gewährleisten. Im Text wird die Planintention dargelegt und Festsetzungen begründet. Mit dem Bebauungsplan ist oft auch ein Baugebot verbunden, dass aber in der Praxis kaum durchsetzbar ist. Ein experimenteller Ansatz zur Lösung dieses Problems ist dazu die Festsetzung auf Zeit. Mittwoch, 26. März 2008Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan gibt gemäß § 5 BauGB eine strategische Planung.
Er stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung über die nächsten 10-20 Jahre vor. Dabei spielen wirtschaftliche Interessen noch kein Rolle, man spricht auch von einem vorbereitenden Bauleitplan, der Ergebnis eines grundsätzlichen politischen sowie fachlichen Planungsprozesses ist. Dieser vorbereitender Bauleitplan entfaltet keine direkte Rechtskraft für den Bürger. Er gibt nur den Behörden verbindliche Hinweise zur Entscheidung über Genehmigungen von Vorhaben oder den Inhalt von Bebauungsplänen. Dadurch ist der Rechtsweg für private Personen meist aber auch unmöglich, da für sie keine unmittelbare Rechtskraft oder unmittelbare Konsequenzen daran hängen. Aktuelles Normenkontrollverfahren: Flächennutzungsplan Windenergie Hier geht es um Baugenehmigungen gemäß §35 BauGB, da die Eintragung im Flächennutzungsplan als öffentliche Belange verstanden werden können. Bürger sowie Verbände sind möglichst frühzeitig durch Öffentlichkeitsbeteiligung und Offenlage über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und es ist ihnen Gelegenheit zu geben, sich zur Planung zu äußern und Änderungsvorschläge einzureichen. Der FNP muss von der Aufsichtsbehörde auf Verfahrensfehler bei der Abwägung, den Fristen sowie Regionalplan/Planfestellungsverfahren geprüft werden. Dabei werden die Inhalte nicht mehr berücksichtigt. Mittwoch, 26. März 2008
Räumliche Funktionsteilung Geschrieben von GIS
in Raumplanung um
02:23
Kommentare (0) Trackbacks (0) Räumliche Funktionsteilung
Die räumliche Funktionsteilung ist eine Art der räumlichen Planung mit der die in der Industrialisierung enstandenen Probleme zu lösen versucht wurden. Grundlegendes Ziel der räumlichen Funktionsplanung war die Aufteilung z.B. in Wohngebiete, Industrie oder Bergbau an verschiedenen Orten.
Diese monostrukturierten Gebiete haben aber den Nachteil, dass die Aufteilung in funktionale Stadtgebiete für Arbeiten, Wohnen und Erholung mit Verkehrswegen verbunden werden muss. Eine kleinräumige Planung mit kurzen Wegen ist hier aus heutiger Sicht günstiger. Beispiel für räumliche Funktionsteilung im FNP Donnerstag, 13. März 2008Baulandkataster
Das Baulandkataster zeigt Grundstücke und Flächen im Stadtgebiet, auf denen Wohnbebauung möglich ist. Es handelt sich meist um klassische Baulücken zwischen vorhandenen Gebäuden. Daneben werden größere Neubaugebiete dargestellt, in denen erschlossene Grundstücke zu erwerben sind.
Das Baulandkataster wird in Form von Karten und Listen geführt. Es enthält Angaben über die Lage (Flur, Flurstück, Straße) und Größe der sofort oder in absehbarer Zeit bebaubaren Flächen, allerdings enthält es keine Informationen über die Eigentümer der Flächen und über mögliche Veräußerungsabsichten. Grundlage ist §200 BauGB, wonach die Gemeinde sofort oder in absehbarer Zeit bebaubare Flächen in Karten oder Listen auf der Grundlage eines Lageplans erfassen kann, der Flur- und Flurstücksnummern, Straßennamen und Angaben zur Grundstücksgröße enthält. Das Baulandkataster kann dann die Flächen in Karten oder Listen veröffentlichen, soweit der Grundstückseigentümer nicht widersprochen hat. Die Abfrage kann vielfach auch online durchgeführt werden. Beispiel: Baulückenmanagement Berlin |
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