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Mittwoch, 17. Dezember 2008Besitzarten
Es werden verschiedene Arten des Besitzes nach Intensität der Sachbeziehung unterschieden:
Unmittelbar (§§854f BGB) oder mittelbar - Beispiel: Vermieter mittelbarer Besitzer, Mieter unmittelbarer Besitzer. Umfang der Sachherrschaft: Alleinbesitz, Mitbesitz (§866 BGB) oder Teilbesitz (§865 BGB) - Beispiel: Mieter ist in Alleinbesitz, oder Mitmieter in Mitbesitz, oder Untermieter in Teilbesitz. Willensrichtung des Besitzes: Eigenbesitz (§972 BGB) oder Fremdbesitz - Beispiel: Vermieter hat Eigenbesitz, Mieter hat Fremdbesitz. Berechtigung des Besitzers: rechtmäßig oder unrechtmäßig? Art der Besitzerlangung: fehlerhaft oder nicht fehlerhaft (§858 BGB). Mittwoch, 17. Dezember 2008Eigentum und Besitz
Besitz bezeichnet die tatsächliche Sachherrschaft einer Person, dass heisst die vom Verkehr anerkannte Herrschaft einer Person über eine Sache. Es geht dabei also um die tatsächlichen Verhältnisse, Besitz ist unabhängig von den rechtlichen Verhältnissen. Regelungen zum Besitzschutz finden sich in §§ 854ff BGB.
Eigentum ist die rechtliche Herrschaft über eine Sache wie in §§ 903ff BGB und §§ 823ff BGB definiert. Die Eigentumsschutzregelungen aus §903 BGB gestatten dem Eigentümer mit seiner Sache nach Belieben zu verfahren. Der Eigentumsschutz ist einer der höchsten Güter der deutschen Rechtssprechung. So sind beispielsweise Eigentumsverletzungen sogar Grund zu fristlosen Kündigung im Arbeitsrecht. Der Besitz hat eine Schutzfunktion des früheren Besitzers nach §1007 BGB mit dem Ziel die sich aus dem Besitz ergebende Rechtsposition zu erhalten, z.B. kann durch Ersitzung die mit Zeitablauf der Besitz ersessen werden und wegen des mit dem Besitz verbundenen Kontinuitätsinteresses aus dem Besitz das Vollrecht Eigentum werden. Besitz hat auch eine Publizitätsfunktion, das betrifft aber bewegliche Sachen nach §1006 BGB, bei unbeweglichen Sachen gilt ja der Grundbucheintragung als öffentlicher Glaube. Die Publizitätsfunktion hat drei Wirkungen: Übertragungswirkung: Entweder die Übergabe nach §929 BGB oder eben die Grundbucheintragung nach §872 BGB. Vermutungswirkung: Wer Besitzer ist, wird wohl auch Eigentümer sein darf man annehmen §1006.1 BGB und §891 BGB. Gutglaubenswirkung: Ein gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten ist möglich, ausgenommen Diebesgut, geregelt in §§932ff BGB und §§892f BGB. Montag, 15. Dezember 2008
Luftbild-Entzerrung mit ERDAS IMAGINE Geschrieben von GIS
in Photogrammetrie um
17:22
Kommentare (0) Trackbacks (0) Luftbild-Entzerrung mit ERDAS IMAGINE
In diesem Beispiel soll ein gescanntes Luftbild der 23cm-Klasse entzerrt werden. Das Verfahren ist so ähnlich wie bei den anderen Beispielen und daher soll hier nur auf die Unterschiede eingegangen werden. Dazu wird das Luftbild in den Viewer geladen und die Größe in Pixel aus den Informationen geholt:
Im Bild und auf einer georeferenzierten Flurkarte werden dann Passpunkte gesucht. In diesem Fall werden Hausecken in Bodennähe verwendet: Der Bildmaßstab von 1:6000 bedeutet bei 16864x16864 Pixel und der üblichen Filmgröße von 23x23 cm eine Pixelgröße von 13,6 µm und einer Pixelgröße in der Natur von 0,081 m. Das fertige Bild darf also keinefalls schlechter berechnet werden, wenn Informationsverlust vermieden werden soll. Da die Abgreifgenauigkeit auf der Flurkarte ohnehin 0,2 mm beträgt muss hier allerdings durch den Maßstab 1:1000 bedingt nicht weniger als 0,2 m für ein Pixel gewählt werden. Die Identifikationsgenauigkeit im Bild ist dabei noch gar nicht berücksichtigt: Das fertige entzerrte Luftbild (sagen wir mal Orthofoto trotz des geometrischen Versatzes) kann dann zur Kontrolle in einen Viewer geladen werden und die Flurkarte als transparenter Layer zur Kontrolle geschaltet werden: Montag, 15. Dezember 2008
Typologie der Großbildkameras für ... Geschrieben von GIS
in Photogrammetrie um
16:58
Kommentare (0) Trackbacks (0) Typologie der Großbildkameras für Luftbilder
Allen Typen digitaler Grossbildkameras ist gemeinsam, dass sie keinen Chip in der benötigten Größe verwenden können. Nur etwa ein Viertel der benötigten Fläche des CCD-Array ist bedingt durch die Größe der Silizium-Wafer in der Herstellung möglich. Man muss daher tricksen, um auf die erforderlichen Fläche zu kommen. Dabei setzen die Gesetze der Zentralkprojektion dem ganzen Grenzen, wenn man zu verwertbaren Aufnahmen kommen will. Dabei geht es vor allem um die panchromatischen Graustufenbilder, die RGBI-Kanäle müssen nicht so eine hohe Auflösung haben, da ein Pan-Sharpening möglich ist.
Patchwork-Typ Typische Vertreter: Ultrcam/Vexcel Hier sind 4 Kameras hintereinander eingebaut. Die gleiche Fokaleben wird beim überfliegen durch nacheinander ausgelöst Aufnahmen mit genau berechneter Aufnahmezeitdifferenz entsprechend der Fluggeschwindigkeit. Damit wird für alle vier Aufnahmen eine vergleichbare äußere Orientierung (Position, Lage) hergestellt. 9 CCD-Arrays mit 2088x2676 Pixel werden für ein Bild so verschachtelt dass sich eine große Aufnahme herausrechnen lässt. Da die Farbkanäle geringere Auflösung haben muss hier mit dem Pan-Sharpening nachgearbeitet werden. Die Kameras für die Farbkanäle haben geringere Brennweite (und dafür auch höhere Lichtstärke). Butterfly-Typ Typische Vertreter: DMC Intergraph 4 CCD-Array mit 7000x4000 Pixel für den panchromatischen Kanal bzw. 4 CCDs mit 3072x2048 Pixel für RGBI werden als Sensoren gegeneinander verkippt. Das Bild muss daher zum Zusammensetzen entzerrt werden, dabei sind Verfahren der automatischen Punktzuordnung im Einsatz, wie man sie z.B. als Stitcher für die Erstellung von Panoramen kennt. Das entzerrte Bild erinnert an einen Schmetterling und gab dem Verfahren seinen Namen. Zeilensensor-Typ (Pixelteppich) Typische Vertreter: ADS 40 von Leica Geosystems Hier werdem 3 CCD-Zeilen mit je 2x12000 Pixel eingesetzt, alternativ 4 CCD-Zeilen mit je 12000 RGBI-Sensoren. Es wird also ein 12000 Pixel breiter Streifen von der Erde "abgescannt". Man spricht hier auch von einem Dreizeilensensor. Dabei ergibt sich eine kontinuierliche Aufnahme mit Vorwärtsblick, Nadir (Blick direkt nach unten) und Rückwärtsblick. Diese drei Blicke erlauben die sich ständig ändernde Position des Projektionszentrums zu kompensieren. Der Aufwand ist erforderlich, da das Flugzeug um seine Achse rollt (Roll), seine Neigung ändert (Pitch) und unterschiedliche Höhen fliegt (Yaw). |
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