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    <title>GIS, Geodaten, Geoinformatik - Raumplanung</title>
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    <description>Geodaten &amp; Geoinformation</description>
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    <title>Raumplanung</title>
    <link>http://www.gis1.de/archives/78-Raumplanung.html</link>
            <category>Raumplanung</category>
    
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    <author>nospam@example.com (GIS)</author>
    <content:encoded>
    &lt;strong&gt;Raumplanung &lt;/strong&gt;nimmt zielbewusst, ordnend und zukunftsgerichtet Einfluss auf politische Verfahren, die sich auf den &lt;strong&gt;Lebensraum &lt;/strong&gt;nachhaltig auswirken und lässt dabei Optionen für weitere &lt;strong&gt;Generationen&lt;/strong&gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei steht die &lt;strong&gt;Nachhaltigkeit der Raumentwicklung&lt;/strong&gt; im Vordergrund: Vorhandene &lt;strong&gt;Ressourcen&lt;/strong&gt; müssen erfasst und für die Zukunft aufgeteilt werden. Dabei sind Geo-Informationssysteme gute Werkzeuge. Die Bedürfnisse der Gegenwart müssen unter Berücksichtigung zukünftiger Generationen befriedigt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;object width=&quot;425&quot; height=&quot;344&quot;&gt;&lt;param name=&quot;movie&quot; value=&quot;http://www.youtube.com/v/5AOlHmQf12I&amp;hl=de&quot;&gt;&lt;/param&gt;&lt;param name=&quot;allowFullScreen&quot; value=&quot;true&quot;&gt;&lt;/param&gt;&lt;embed src=&quot;http://www.youtube.com/v/5AOlHmQf12I&amp;hl=de&quot; type=&quot;application/x-shockwave-flash&quot; allowfullscreen=&quot;true&quot; width=&quot;425&quot; height=&quot;344&quot;&gt;&lt;/embed&gt;&lt;/object&gt; 
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    <pubDate>Sun, 07 Sep 2008 09:33:00 +0200</pubDate>
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    <title>Darstellungsmöglichkeiten in Raumordnungsplänen</title>
    <link>http://www.gis1.de/archives/85-Darstellungsmoeglichkeiten-in-Raumordnungsplaenen.html</link>
            <category>Raumplanung</category>
    
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    <author>nospam@example.com (GIS)</author>
    <content:encoded>
    Die zeichnerische Darstellung in regionalen Raumordnungsprogrammen ist in der Verordnung über das Verfahren zu Aufstellung und über die Darstellung der regionalen Raumordnungsprogramme geregelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;Siedlungsstruktur&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
Die Raum- und Siedlungsstruktur weist Mittelzentren und kleine Orte aus. Hier findet meist die &lt;strong&gt;dezentrale Konzentration&lt;/strong&gt; Anwendung: Im &quot;Zentrale-Orte-System&quot; werden Oberzentren, Mittelzentren, Unterzentren auf Landesebene festgelegt, dabei werden die Oberzentren per Gesetz festgelegt (z.B. wegen der Hochschulen). Dies hat auch Auswirkungen auf die Standortanalyse im &lt;a href=&quot;http://www.gis1.de/categories/8-Marketing&quot;&gt;Geomarketing&lt;/a&gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;Infrastruktur&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
Für die Siedlungsentwicklung ist die Betrachtung der &lt;strong&gt;Siedlungsachsen&lt;/strong&gt; wichtig, dies ist vor allem Infrastruktur wie Autobahn, an deren Achsen die Siedlungsentwicklung statt findet, aber auch Infrastruktur zur Ver- und Entsorgung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;Eignungsgebiete&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
Das Eignungsgebiet kann verwendet werden, um z.B. einen Windenegiepark an anderer Stelle auszuschließen. Allgemein soll es raumbedeutende Maßnahmen darstellen, die nur hier umgesetzt werden sollen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;Vorranggebiete&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
In einem Vorranggebiet (in Niedersachen: Vorsorgegebiet) soll die dargestellte Nutzung oder Funktion einen Vorrang vor anderen bekommen. Ist eine Nutzung mit der Vorrangnutzung nicht vereinbar ist diese ausgeschlossen. Dies kann man einsetzen, um z.B. Industriegebiete zu verhindern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;Vorbehaltsgebiete&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
Das Vorbehaltsgebiet ist der Vorrang in einer abgeschächten Variante. Hier ist einfach nur mal der Gedanke an die Nutzung oder die Funktion fixiert, damit er bei der Abwägung ein besonderes Gewicht bekommt. Typoische Anwendungen sind z.B. Erholung, Trinkwassergewinnung, Natur und Landschaft. 
    </content:encoded>

    <pubDate>Mon, 07 Jul 2008 11:18:25 +0200</pubDate>
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    <title>Regionalplanung</title>
    <link>http://www.gis1.de/archives/84-Regionalplanung.html</link>
            <category>Raumplanung</category>
    
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    <author>nospam@example.com (GIS)</author>
    <content:encoded>
    Für die Regionalplanung sind in der Regel &lt;strong&gt;Bezirke&lt;/strong&gt; und &lt;strong&gt;Verbände&lt;/strong&gt;, eher selten Kreise und kreisfreie Städte zuständig. Bei den immer knapper werdenden finanziellen und räumlicher Ressourcen ist es nicht mehr vertretbar, Änderungen an räumlichen Strukturen ungeplant vorzunehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Niedersachsen gibt es dafür ein regionales &lt;strong&gt;Raumordnungsprogramm&lt;/strong&gt; (RROP) als gemeinsame Landesplanung mit Bremen auf der informellen Planungsebene. Die Regionalpläne sind aus dem Raumordnungsplan für das Landesgebiet zu entwickeln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Zuständigkeitsregelung bedeutet inhaltlich, dass die untere Ebene der staatlichen Planung in kommunaler Hand liegt und somit eine Stärkung der &lt;strong&gt;Planungshoheit&lt;/strong&gt;. Dies gibt den Kommunen einen größeren Spielraum für Entscheidungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Regionalplan basiert auf dem Bundes-&lt;strong&gt;Raumordnungsgesetz&lt;/strong&gt; (ROG), dem niedersächsichen Raumordnungsgesetz (NROG) und diversen Fachgesetzen (LROP). Er wird durch den &lt;strong&gt;Kreistag als Satzung&lt;/strong&gt; beschlossen und ist &lt;strong&gt;behördenverbindlich&lt;/strong&gt;, hier gilt also das Anpassungsprinzip. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Maßstab von 1:50000 erlaubt nur unscharfe Raumabgrenzungen, die oft nur durch Symbole erkennbar sind. Ziel des &lt;strong&gt;Regionalplans&lt;/strong&gt; ist die &lt;strong&gt;Darstellung&lt;/strong&gt; der angestrebten räumlichen und funktionalen &lt;strong&gt;Entwicklung&lt;/strong&gt;. 
    </content:encoded>

    <pubDate>Mon, 07 Jul 2008 10:43:57 +0200</pubDate>
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    <title>GIS-Einsatz in der Bauleitplanung</title>
    <link>http://www.gis1.de/archives/83-GIS-Einsatz-in-der-Bauleitplanung.html</link>
            <category>Raumplanung</category>
    
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    <author>nospam@example.com (GIS)</author>
    <content:encoded>
    Für den Einsatz von &lt;strong&gt;GIS-Einsatz&lt;/strong&gt; in der Bauleitplanung gibt es einige Beispiele: Neben der &lt;strong&gt;Standortanalyse&lt;/strong&gt; und der Entwicklung von Plänen zur Umstrukturierung können auch städtische Aufgaben wie die Verwaltung von &lt;strong&gt;Grünflächen&lt;/strong&gt; und &lt;strong&gt;Gebäuden&lt;/strong&gt; erledigt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;Bauleitpläne&lt;/strong&gt; lassen sich georeferenzieren, um sie dann digital bearbeiten und verwalten zu können. GIS kann zum sammeln, analysieren und darstellen raumbezogenener Daten verwendet werden, dabei können alle Planungsdaten in der GIS-Datenbank gespeichert werden. Nach der Analyse können die Daten in verschiedene Layer abgelegt und diese Layer je nach Einsatzzweck als &lt;strong&gt;räumliche Daten&lt;/strong&gt; für Tabellen, Karten, Pläne oder Berichte verwendet werden. 
    </content:encoded>

    <pubDate>Mon, 07 Jul 2008 10:19:47 +0200</pubDate>
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    <title>Kommunale Planungshoheit</title>
    <link>http://www.gis1.de/archives/82-Kommunale-Planungshoheit.html</link>
            <category>Raumplanung</category>
    
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    <author>nospam@example.com (GIS)</author>
    <content:encoded>
    Die &lt;strong&gt;kommunale Planungshoheit&lt;/strong&gt; gibt den Kommunen einen Handlungsspielraum mit geringer Einflussnahme durch die Landesplanung und damit den Staat. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aus der &lt;strong&gt;Selbstverwaltungsgarantie &lt;/strong&gt;des Grundgesetzes (Art. 28) leitet sich das Recht und die Pflicht der Gemeinden ab, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Dazu gehört es auch, ihre &lt;strong&gt;Bauleitpläne&lt;/strong&gt; in eigener Verantwortung aufzustellen, um die &lt;strong&gt;städtebauliche Entwicklung&lt;/strong&gt; zu ordnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um zu gewährleisten, dass die &lt;strong&gt;Bauleitplanung &lt;/strong&gt;mit den Vorgaben der Regional- und Landesplanung korrespondiert, ist die Bauleitplanung den Zielen der &lt;strong&gt;Raumordnung&lt;/strong&gt; anzupassen (§ 1 Abs.4 BauGB). 
    </content:encoded>

    <pubDate>Mon, 07 Jul 2008 10:04:56 +0200</pubDate>
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    <title>Baunutzungsverordnung</title>
    <link>http://www.gis1.de/archives/81-Baunutzungsverordnung.html</link>
            <category>Raumplanung</category>
    
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    <author>nospam@example.com (GIS)</author>
    <content:encoded>
    Die &lt;strong&gt;Baunutzungsverordnung &lt;/strong&gt;(BauNVO) regelt die Art und das Maß der baulichen Nutzung sowie die Bauweise.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine &lt;strong&gt;Baufläche &lt;/strong&gt;kann als &lt;strong&gt;Wohngebiet &lt;/strong&gt;dargestellt sein (&quot;W&quot;). Das &lt;strong&gt;Maß der baulichen Nutzung&lt;/strong&gt; würde dann die Geschossflächenzahl, die Baumasse, die Größe der Grundfläche sowie die Zahl der Vollgeschosse beinhalten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dagegen verdeutlicht die &lt;strong&gt;Bauweise &lt;/strong&gt;ob in dem Gebiet nur Einzelhäuser oder Doppelhäuser zulässig sind und gibt die &lt;strong&gt;Baulinie &lt;/strong&gt;(ab hier muss gebaut werden, einheitliche Flucht) und die &lt;strong&gt;Baugrenze &lt;/strong&gt;(nur bis hier dürfen Hauptgebäude gebaut werden) vor. 
    </content:encoded>

    <pubDate>Mon, 07 Jul 2008 09:58:52 +0200</pubDate>
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</item>
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    <title>Prinzipien der räumlichen Planung</title>
    <link>http://www.gis1.de/archives/80-Prinzipien-der-raeumlichen-Planung.html</link>
            <category>Raumplanung</category>
    
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    <author>nospam@example.com (GIS)</author>
    <content:encoded>
    &lt;strong&gt;Abwägungsprinzip&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
Alle Instrumentarien der Raumplanung müssen die öffentlichen und privaten Belange (soweit sie betroffen sind) untereinander und miteinander gerecht abwägen. &lt;br /&gt;
Die &lt;strong&gt;Belange&lt;/strong&gt; haben eine hohe Bedeutung in der Planung, also bedeutende Sachaspekte oder Interessen, wie z.B. gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, soziale und kulturelle Bedürfnisse, Bildungswesen, Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung und Umweltschutz, Naturschutz, Landschaftspflege.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;Anpassungsprinzip&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
Verbindliche Pläne müssen untereinander widerspruchsfrei sein. Fachpläne müssen sich je nach Verbindlichkeit an die Gesamtplanung anpassen, untergeordnete Gesamtplanung an die jeweils übergeordneten. So sind beispielsweise Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen und Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;Gegenstromprinzip&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
Übergeordnete Planungen müssen die Interessen der darunter liegenden Planungsbenen berücksichtigen (wie z.B. der Regionalplan die Flächennutzungspläne). 
    </content:encoded>

    <pubDate>Mon, 07 Jul 2008 09:49:10 +0200</pubDate>
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    <title>Leitbild der räumlichen Planung</title>
    <link>http://www.gis1.de/archives/79-Leitbild-der-raeumlichen-Planung.html</link>
            <category>Raumplanung</category>
    
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    <author>nospam@example.com (GIS)</author>
    <content:encoded>
    Das &lt;strong&gt;Leitbild&lt;/strong&gt; stellt eine übergeordnete Zielvorstellung dar. Es ist eine &lt;strong&gt;Vision&lt;/strong&gt; in bildhafter Vorstellung und erst langfristig realisierbar. Leitbilder betreffen inhaltlich unterschiedliche &lt;strong&gt;Lebensbereiche&lt;/strong&gt; und werden beschrieben, als ob sie schon realisiert worden wären.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Man hat damit eine &lt;strong&gt;Diskussionsbasis&lt;/strong&gt; um ein gemeinsames Ziel anzustreben und eine Orientierungshilfe um konkrete Entscheidungen zu fällen. Das Leitbild ermöglicht auch immer wieder einen Abgleich durch die Planer um festzustellen, wie weit sie auf dem Weg schon gekommen sind. Damit sind die drei Funktionen für Gesellschaft und Individuum: Orientierung, Koordinierung, Motivation.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Leitbild für ein neues &lt;strong&gt;Wohngebiet&lt;/strong&gt; hat immer ein Motto, wie: &quot;Leben im Grünen für Jung und Alt.&quot; oder: &quot;Wo die Vielfalt des Lebens und Wohnens greifbar ist.&quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das zweite Beispiel beschreibt einen Wohnort mittlerer Größe. Er verfügt über eine optimale Erschließung zur existierenden Infrastruktur.. Dort gibt es viele ein- bis zweistöckige Wohnhäuser, einzelne Geschäfte und öffentliche Einrichtungen. Dabei wird viel Wert auf Grünflächen gelegt um ein Erholungsgebiet am Flusslauf mit Biotopen zu schaffen. Im Wohgebiet ist Zone 30 mit wenigen Durchbrüchen zu den Hauptstraßen. Hier kann man wohnen und findet alle wichtigen Dinge des Lebens, kann sich aber auch der Vielfalt der Natur hingeben. 
    </content:encoded>

    <pubDate>Mon, 07 Jul 2008 09:39:35 +0200</pubDate>
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